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Allgemeine Geschäftsbedingungen EVUTRAIN ( § 305 Absatz 1 BGB)
Wirkungsbereich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Evutrain durchgeführten Aufträge, Angebote, Trainings, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Evutrain durch den Kunden. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Evutrain diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Trainings, Lieferungen und Leistungen von Evutrain. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Leistungen Die beauftragte Leistung erfolgt nach Absprache. Der Leistung liegt das vorgelegte bzw. vereinbarte individuell erstellte Konzept/Angebot zu Grunde, dessen Inhalt mit dem Kunden im Vorfeld abgesprochen ist. Sollte aus widrigen Gründen wie. Z.B. Krankheit oder höherer Gewalt eine Dienstleistung von Seiten des Coaches nicht zum vereinbarten Termin begonnen oder fortgesetzt werden können, so behält der Kunde das Recht auf Dienstleistung zu einem späteren, mit ihm zu vereinbarenden Zeitpunkt. Ist dies für den Kunden nicht akzeptabel, und kann keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden, so wird nur die bis zur Unterbrechung geleistete Dienstleistung in Rechnung gestellt bzw. schon gezahltes Geld (Realwert) zurückerstattet. Einzel-Training/-Coaching Sagt der Coachee/Kunde den vereinbarten Termin nicht frühestens 24 Stunden zuvor ab, so wird der vereinbarte Gesamtbetrag fällig. Gruppen-Training/Seminar So fern im Einzelfall nicht anders geregelt, gilt für den einzelnen Teilnehmer, dass die Teilnahme an einem Seminar, Workshop oder Training spätestens 2 Woche zuvor abgesagt werden muss, sollte kein Ersatz geschickt werden können. Ansonsten wird der Gesamtbetrag fällig. Interne Schulung Im laufenden Monat geplante Maßnahmen müssen spätestens fünf Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich (Mail/Fax) abgesagt werden. Es werden sonst 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages fällig. Bei monatsübergreifenden Maßnahmen erfolgt eine Rechnungsstellung immer zeitnah nach Ende des jeweiligen Monats. Eine Kündigung einer Dauermaßnahme erfolgt immer zum jeweiligen Monatsletzten des darauffolgenden Monats und bedarf der Schriftform. Preise Preise für Workshops, Seminare, Trainings, Coachings und Evaluierungen werden entsprechend nach Aufwand festgestellt und dem Kunden im Konzeptvorschlag bzw. im Vorgespräch und/oder im Angebot mitgeteilt. Abweichungen vom ursprünglichen Konzept bzw. der ursprünglichen Verabredung bedürfen des beiderseitigen Einverständnisses. Zahlung/Fälligkeit Die Rechnung für geleistete Dienste wird zeitnah nach Beendigung der im Konzept bzw. Angebot festgeschriebenen Dienstleistung zugestellt. Das Zahlungsziel liegt bei 10 Tagen, innerhalb dieser der Betrag auf dem in der Rechnung genannten Geschäftskonto eingegangen sein soll. Bei säumiger Zahlung behalten wir uns Aufschläge und rechtliche Schritte vor. Verschwiegenheitsklausel Ab dem ersten Kontakt verpflichtet sich Evutrain, Stillschweigen über geschäftliche als auch private Informationen gegenüber Dritten zu wahren. Dies bezieht sich sowohl auf Inhalte und Fakten aus Gesprächen und schriftlicher Korrespondenz als auch auf die internen Informationen und Sachverhalte, die sich während der Trainingssituationen direkt oder indirekt ergeben können. Dies wird dem Kunden auf Wunsch mit rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigt. Mitwirkung des Kunden Vertrauen ist die Grundlage der Arbeit. Sollte das Vertrauensverhältnis gestört sein, behalten wir uns nach Prüfung vor, das Geschäftsverhältnis vorzeitig zu beenden. Hervorzuheben sind hierbei Mitglieder oder Befürworter einer offiziellen oder inoffiziellen Vereinigung, die nicht im Einklang mit den Werten und Normen der Bundesrepublik Deutschland stehen und/oder Gedankengut der Lehre nach L. Ron Hubbard vertreten, erhalten oder weitergeben. In diesem Fall der vorzeitigen Geschäftsbeendigung durch Vertrauensverlust werden die Kosten für bereits erbrachte Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind zu zahlen. Bereits gezahltes Geld (Realwert) für noch nicht erbrachte Dienstleistung wird zurückerstattet. Copyrights Sämtliche Unterlagen, Ausfertigungen, Konzepte, Leitfäden und Notizen von Evutrain unterliegen dem Copyright. Der Kunde erwirbt bei Vertragsabschluss grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Setzt der Kunde ohne Vertragsabschluss mit Evutrain konzeptinterne Ideen und Innovationen um, und entsteht somit ein wirtschaftlicher Nutzen für den Kunden, so entsteht für Evutrain ein Anspruch auf wirtschaftlichen Ausgleich. Im Zweifel obliegt es dem Kunden, zu beweisen, dass die Umsetzung nicht auf den Konzeptvorschlag oder Innovation durch Evutrain zurückgeht. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Bei Verletzung der hier definierten Copyrights ohne erfolgreichen Konsens bezüglich des wirtschaftlichen Ausgleichs behalten wir uns rechtliche Schritte vor und verlangen Schadenersatz in Höhe von mindestens 50.000 ,-€ Haftungsbegrenzung Evutrain haftet nur für Schäden des Kunden, die nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind. Im Streitfall muss der Kunde diesen Nachweis führen. Schadensersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Trotz des versicherten hohen Engagements von Seiten Evutrains kann keine Garantie auf den nachhaltigen Erfolg einer Dienstleistung gegeben werden. Evutrain haftet nicht für z.B. nicht eingetretene Umsatzsteigerungen oder Vergütungsausfall bei z.B. erfolgloser Arbeitssuche des Kunden nach einer Trainings- bzw. Coachingmaßnahme. Des Weiteren haftet Evutrain nicht für psychologischen oder körperlichen Schaden bzw. Folgeschaden während oder nach einer Trainingsmaßnahme. Beim Coaching handelt es sich um unterstützende und persönlichkeitsfördenede Maßnahmen, sowie das Training von Verhalten. Der Coachee bzw. der Kunde trägt die volle und ausschließliche Verantwortung für sein Wohlbefinden, physische und psychische Unversehrtheit. Das Coaching setzt eine normale pysische und psychische Belastbarkeit voraus und ersetzt keine Psychotherapie. Eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, Heilpraktiker und/oder Psycholgen obligt dem Coachee. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter, oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitt ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehende Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-InhaberInnen selbst darf nicht ohne Zustimmung stattfinden. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Ahrensburg.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Stand 2012
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